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   OLG Celle, 24.08.2005 - 7 W 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6750
OLG Celle, 24.08.2005 - 7 W 86/05 (https://dejure.org/2005,6750)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.08.2005 - 7 W 86/05 (https://dejure.org/2005,6750)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. August 2005 - 7 W 86/05 (https://dejure.org/2005,6750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839a BGB; § 68 ZPO; § 71 Abs. 2 ZPO; § 73 S. 2 ZPO; § 567 Abs. 1 ZPO; § 47 GKG; § 48 Abs. 2 GKG
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zustellung einer Streitverkündungsschrift; Einordnung der dem mutmaßlichen Willen des Zustellungsempfängers widersprechenden Zustellung als Verfahrensgesuch; Zulässigkeit einer Beschwerde des Streitverkündeten als außerordentliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zustellung einer Streitverkündungsschrift; Einordnung der dem mutmaßlichen Willen des Zustellungsempfängers widersprechenden Zustellung als Verfahrensgesuch; Zulässigkeit einer Beschwerde des Streitverkündeten als außerordentliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 73 § 74 § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Zivilprozssrecht: Unzulässiigkeit der Streitverkündung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Unwirksamerklärung der Streitverkündungszustellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwerde des Sachverständigen gegen die Streitverkündung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustellung der Streitverkündung an den Sachverständigen - Beschwerde dagegen unzulässig? (IBR 2006, 1173)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 140
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 5 W 29/00

    Selbständiges Beweisverfahren: Zustellung der Streitverkündungsschrift ohne

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2005 - 7 W 86/05
    Denn die Ablehnung einer von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung steht der Zurückweisung eines Verfahrensgesuchs gleich (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2001, 677, 678).

    Enthält ein Schriftsatz eine Streitverkündungserklärung und entspricht den Anforderungen eines bestimmenden Schriftsatzes, muss dieser ohne weitergehende Prüfung gemäß § 73 Satz 2 ZPO dem Streitverkündeten zugestellt werden (vgl. OLG München, NJW 1993, 2756 [OLG München 28.05.1993 - 28 W 1601/93] ; OLG Celle, OLGR 1994, 44; OLG Frankfurt, BauR 2001, 677).

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2005 - 7 W 86/05
    Eine zulässige Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren hat zur Folge, dass dem Streitverkündeten das Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechend § 68 ZPO in einem nachfolgenden Prozess entgegengehalten werden kann (BGH, BauR 1997, 347).
  • OLG München, 28.05.1993 - 28 W 1601/93

    Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2005 - 7 W 86/05
    Enthält ein Schriftsatz eine Streitverkündungserklärung und entspricht den Anforderungen eines bestimmenden Schriftsatzes, muss dieser ohne weitergehende Prüfung gemäß § 73 Satz 2 ZPO dem Streitverkündeten zugestellt werden (vgl. OLG München, NJW 1993, 2756 [OLG München 28.05.1993 - 28 W 1601/93] ; OLG Celle, OLGR 1994, 44; OLG Frankfurt, BauR 2001, 677).
  • BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06

    Zulässigkeit der Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen

    Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist, wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, generell unzulässig; aus diesem Grund ist die Zustellung des Streitverkündungsschriftsatzes als rechtsmissbräuchlich zu verweigern (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214 unter II 3 b und c; vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 207/04, BauR 2006, 716 unter II 1; OLG Koblenz, BauR 2006, 144; OLG München, IBR 2006, 239; OLG Celle, BauR 2006, 140; Böckermann, MDR 2002, 1348, 1350 f.).
  • OLG Celle, 14.11.2005 - 7 W 117/05

    Zustellung des Streitverkündungsschriftsatz durch das Gericht; Erfordernis einer

    Die ZPO bürdet die Ungewissheit über die Wirksamkeit der Streitverkündung im Übrigen dem Dritten als Streitverkündungsempfänger auf (vergl. auch Beschluss des Senates vom 24. August 2005 - Az. 7 W 86/05).
  • LG Stuttgart, 10.07.2006 - 10 T 126/06

    Streitverkündung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Diese Ablehnung der von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung steht der Zurückweisung eines Verfahrensgesuchs gleich (so OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2005, BauR 2006, 140 ff., 141 mwN).

    Teilweise wird vertreten, dass die Zulässigkeit der Streitverkündung erst vom Folgegericht geprüft werden dürfe; das Gericht der Hauptsache fungiere lediglich als Zustellungsgehilfe und müsse von Amts wegen die Zustellung dieses bestimmenden Schriftsatzes gemäß §§ 73 Satz 2, 166 Abs. 2 ZPO ohne weitere Prüfung einer Zulässigkeit der Streitverkündung veranlassen (so OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2005, BauR 2006, 140 ff.; zustimmend Ulrich, BauR 2006, S. 724, 726 f.).

  • OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 W 69/12

    Beschwerde gegen Zustellung der Streitverkündungsschrift

    1 Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu 1. gegen die Zustellung der Streitverkündungsschrift durch das Landgericht an sie, ist unzulässig (so schon OLG Celle, Beschluss vom 24.8.2005, 7 W 86/05 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 11 W 36/06

    Zulässigkeit einer Streitverkündung im selbstständigen Beweisverfahren

    Dies gilt aber dann nicht, wenn sich, wie in diesem Fall, die Streitverkündung als Eingriff in die ordnungsgemäße Funktion der Rechtsprechung und somit als rechtsmissbräuchliche Prozesshandlung einer Partei darstellt (OLG Celle, BauR 2006, 140).
  • OLG Koblenz, 12.11.2018 - 9 W 532/18

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde: Gerichtliche Anordnung der Beiziehung

    Lediglich der Vollständigkeit halber ist insoweit ergänzend darauf hinzuweisen, dass ein - hier jedenfalls vor Erlass des Beschlusses vom 22. August 2018 schon nicht vorliegender - Widerspruch gegen einen Antrag des Gegners kein Gesuch im hier maßgeblichen Sinne darstellt, und zwar selbst dann nicht, wenn die Form eines förmlichen Antrags gewählt wird (vgl. RGZ 46, 366, 367; BGH, NJOZ 2017, 223, 224, Rdnr. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. August 2006 - 14 W 35/06 -, juris, Rdnr. 6, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. März 2013 - 6 W 143/13 -, juris, Rdnr. 5, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 24. August 2005 - 7 W 86/05 -, Rdnr. 3, m.w.N.; Musielak/Voit-Ball, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 567, Rdnr. 14, m.w.N.).
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